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Tarif
FairKultur Aktiengesellschaft i. Vorgr.
Aktiengesellschaft Fairkultur, Berlin
Produzent*in, Leistungserbringer*in, Eigentümer*in
Beschreibung des Angebotes
Nr.: 1001
:
Zeichnung von Aktienanteilen zur Gründung der FairKultur® Aktiengesellschaft i. Vorgr.
Sie können hier online stimmberechtigte Namensaktien zeichnen von der FairKultur® Aktiengesellschaft i. Vorgr..
Es wird Ihnen nach dem Buchungsvorgang die Rechnung für die je Stück gezeichneten Aktien online zugesendet.
Weiterhin werden Sie über den laufenden Gründungsvorgang per eMail informiert. Darüber bei den dazu laufenden lokalen Veranstaltungen von FK-AG i. Vorgr. und der Genossenschaft FK FairKultur eG. Die Veranstaltungen können auch online stattfinden, über Videokonferenzen mit dem europäischen Video-Konferenzanbieter BigBlueButton mit EU-Datenschutz. Weiterhin auf der Website der FK-AG i. Vorgr.: https://aktiengesellschaft.fairkultur.com/
Satzung zur Vorgründung der FairKultur® AG
Vorgründungsgesellschaft der FairKultur® AG
Satzung des Gesellschaftervertrages
1. Die Aufgabe der Vorgründungsgesellschaft ist die Gründung der FairKultur® Aktiengesellschaft.
Das Vorgründungsunternehmen - in Vorgründung i. Vorgr. - und lautet FairKultur® AG i. Vorgr..
Der Name FairKultur® ist ein geschützter Markenname und beim Deutschen Patentamt in München registriert.
Die Rechte liegen bei der Genossenschaft FK FairKultur eG.
Die Genossenschaft ist berechtigt Lizenzen zur Nutzung des Namens zu vergeben.
Die Genossenschaft FK FairKultur eG ist Initiator der Gründung und Gesellschafterin der FairKultur AG i. Vorgr. und entwickelt die Satzung und vereinbart diese mit den Gesellschaftern der FairKultur Aktiengesellschaft.
Die Genossenschaft FK Fairkultur eG fungiert als Treuhänderin und organisiert die Gründung und verwaltet das Treuhandkonto während des Gründungsvorganges.
2. Ziel ist die Gründung einer Gesellschaft mit dem Schwerpunkt der Finanzierung der Kulturwirtschaft, nach den Regeln der Bundesaufsicht für Finanzen / BaFin - im Rahmen einer Erlaubnisanfrage nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG - als Bankzulassung für die gesamte Branche der Kulturwirtschaft.
Die deutsche Kunst- und Kulturwirtschaft erwirtschaftete einen Umsatz von 124 Milliarden EUR für 2019, laut dem Monitoring-Bericht der Bundesregierung. Nach einer Marktrecherche gibt es zurzeit für die Branche der Kunst- und Kulturwirtschaft kein BaFin-geregeltes Finanzierungsinstitut auf dem deutschen Markt. (Bundesaufsicht für Finanzen BaFin)
Aufgaben der AG sind die Urheberrechte und Patente aus dem Kunstschaffen sowie Kreativschaffen zu bewerten und in Finanz- und Vermögenswerte zu wandeln. Dazu gehört auch die Bewertung von Kunst- und Kulturwerten jeglicher Art.
Weiterhin ist Aufgabe, einen Banken- und Finanzierungsservice mit Beratungen für berufliche und geschäftliche Entwicklungen anzubieten. Hierzu gehört der klassische private Banking-Service für die private Konto- und Vermögensberatung, inklusive Altersversorgung für die Lebensläufe von Kunst- und Kulturschaffenden und Kreativen.
Dazu gehören Finanzierungen von Unternehmen und Organisationen von Kunst- und Kulturschaffenden sowie Kreativen sowie ihre laufenden Projektarbeiten.
Darüber hinaus die Finanzierungen von Immobilien und Grundstücken sowie den Erwerb von Rechten an ihnen, dies für den geschäftlichen und beruflichen sowie für den privaten Bereich.
3. Aufgabe der gegründeten FairKultur Aktiengesellschaft wird anschließend sein, hinzuführen zu einer erfolgreichen Bankzulassung durch die BaFin (Bundesaufsicht für Finanzen), mit dem zukünftigen Namen FairKultur® Bank AG.
4. Die Geschäftsanteile als Nennwert-Aktien an der zu gründenden Aktiengesellschaft betragen jeweils 100 EUR. Mit der Zeichnung mindestens eines Geschäftsanteiles werde ich Anteilseigner an der Aktiengesellschaft.
Gezeichnet werden stimmberechtigte Namensaktien. Bei Zeichnung und Veräußerung sind diese an die Statuten der Satzung des Gesellschaftervertrages während der Vorgründungsphase und nach der Gründung der FairKultur® Aktiengesellschaft vinkuliert.
Die Zeichnung der Aktienanteile während der Vorgründungsphase geschieht online über die Website von www.Fairkultur.de > Angebote.
Alternativ können die schriftlichen Zeichnungsunterlagen auch postalisch oder per eMail als PDF-Dokument zugesendet werden.
Die Aktien dürfen nach dem Gründungsvorgang als eingetragene Aktiengesellschaft in das Handelsregister, in den gesetzlichen elektronischen Handel von Wertpapieren eingebracht werden.
Nach der Zeichnung der Geschäftsanteile ab 4000 EUR sind mindestens 50% des Zeichnungsbetrages binnen 30 Tagen auf das Treuhandkonto der Vorgründungsgesellschaft einzuzahlen. Alle Zeichnungen der Geschäftsanteile unter 4000 EUR sind zu 100% binnen 30 Tagen einzuzahlen.
Als Gründerin und Initiatorin wird die Genossenschaft FK FairKultur eG in der zukünftigen FairKultur Aktiengesellschaft im Aufsichtsrat mit mindestens 2 Stimmen bei 3 Aufsichtsräten vertreten sein. Bei der Bestellung von mehr als 3 Aufsichtsräten, erhält die Genossenschaft FK FairKultur eG das Recht weitere Aufsichtsratsmitglieder zu stellen, um mit mindestens 35% Stimmenanteil, im Aufsichtsrat vertreten zu sein.
Nach erfolgreicher Prüfung des Gründungsberichtes, sind die restlichen gezeichneten Geschäftsanteile einzuzahlen.
Mit der Zeichnung der Geschäftsanteile wird der Satzung und der AGB der FairKultur® AG i. Vorgr. zugestimmt.
Nach der Zeichnung der Geschäftsanteile / Aktien sind vom verantwortlichen Zeichnungsberechtigten die vollständige (digitale) Kopie von seinem gültigen Pass oder Personalausweis per eMail an info@aktiengesellschaft.fairkultur.com zu senden. Alternativ per Post an:
FairKultur® AG i. Vorgr.
c/o Treuhänderin FairKultur® eG
Holsteinische Str. 57, 10717 Berlin
Germany
5. Ab 50.000 EUR plus Vorgründungsaufwendungen, findet die Gründung der Aktiengesellschaft mit dem Namen FairKultur AG i.Gr. bis zur Eintragung in das Handelsregister statt.
6. Ausgaben der Vorgründungsgesellschaft erfolgen ausschließlich zur Finanzierung der Vorgründungs- und Gründungsaufwendungen, bis zur Eintragung in das Handelsregister.
Hierzu zählen diverse Gebühren, Lizenzgebühren, Notar- und Rechtsanwaltskosten, Beratungskosten und außerplanmäßige Kosten, die für den Gründungsvorgang notwendig sind.
Weiterhin Aufwendungen für die Organisation, Kommunikation und Medienarbeit für das Gründungsvorhaben, durch den Vorstand der Genossenschaft FK FairKultur eG und seinen Mitarbeitern.
7. Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der FairKultur® AG i. Vorgr.
Adresse: FairKultur® AG i. Vorgr.
c/o Treuhänderin FairKultur® eG
Holsteinische Str. 57, 10717 Berlin
Web: https://aktiengesellschaft.fairkultur.com
7.1 Die Vorgründungsgesellschaft haftet nur im Rahmen ihrer Einlagen, bzw. der gezeichneten Geschäftsanteile.
7.2. Es wird aus rechtlichen Gründen darauf hingewiesen, dass ein teilweiser oder vollständiger Verlust der gezeichneten Aktienanteile, im Rahmen des unternehmerischen Risikos, möglich ist.
7.3. Die Treuhänderin entscheidet über die Einhaltung der Vinkulierung.
7.4. Gerichtsstandort in der Bundesrepublik Deutschland
[FKAG-Vorgr-Satzungsversion 1.3](Satzungsende)
FairKultur® AKTIE
Sie zeichnen die ANZAHL der Stimmrechts- und Namensaktien während des Buchungsvorganges - je Aktie 100 EUR, zahlbar per Rechnung innerhalb 30 Tagen. Es fallen keine weiteren Gebühren an.
Angebot Einzeldarstellung / individual presentation
Bei Fragen zum Angebot:
info@fairkultur.de
Zahlungsweise:
Rechnung
|
Anzahl der Bestellung:
Der Angebotspreis enthält folgende Beträge:
0,00 EUR, Mehrwertsteuerbetrag
0,00 EUR, KSK-Gebühr an die Künstlersozialkasse
0,00 EUR, Versandkosten
100,00 EUR, Angebotspreis, brutto, incl. Versand und Gebühren
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